Wer Opfer einer Straftat geworden ist, erlebt ein Strafverfahren häufig ganz anders als die übrigen Verfahrensbeteiligten. Für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei geht es um die Aufklärung einer Straftat. Für die betroffene Person geht es dagegen um etwas sehr Persönliches: um Gewalt, Verletzungen, Angst, einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung, Bedrohungen, Stalking oder möglicherweise sogar um den Tod eines nahen Angehörigen.
Das Opfer bzw. der Geschädigte einer Straftat ist im Strafverfahren nicht nur Zeuge. Die Nebenklage macht Sie zur eigenständigen Verfahrensbeteiligten – mit dem Recht, im Gerichtssaal anwesend zu sein, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und in bestimmten Fällen sogar Rechtsmittel einzulegen. Daneben gibt es ein dichtes Netz an Opferschutzrechten: von der Akteneinsicht über die psychosoziale Prozessbegleitung bis zur staatlichen Entschädigung.
Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, was die Nebenklage ist, wer sie erheben darf, wie sie abläuft, was sie kostet – und worauf es aus anwaltlicher Sicht wirklich ankommt.


